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Eintragung eines Verzichts auf das Eigentum an einem Schiff oder einem Schiffsbauwerk

Fassungen (Gesetz)
ab 03.05.1941 — DJ S 525/1941 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute03.05.1941 DJ S 525/1941 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Eintragung eines Verzichts auf das Eigentum an einem Schiff oder einem Schiffsbauwerk

Kundmachungsorgan

DJ S 525/1941

Typ

K

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

03.05.1941

Außerkrafttretensdatum

Index

94/02 Schiffsregister, Zivilrecht

Langtitel

Mitteilung der Eintragung eines Verzichts auf das Eigentum an einem Schiff oder einem Schiffsbauwerk an die Behörden der Reichswasserstraßenverwaltung. AV. d. RJM. v. 23. 4. 1941 (3447/2 – V. a 5 890). – Deutsche Justiz S. 525 –

StF: DJ S 525/1941

Beachte

Welche österreichische Behörde nach dem Behörden-Überleitungsgesetz, StGBl. Nr. 94 aus 1945,, an die Stelle der für das Gebiet der Republik Österreich bestehenden „Behörde der Reichswasserstraßenverwaltung“ („Reichstatthalter – Wasserstraßendirektion – in Wien“) getreten ist, ist unklar vergleiche die Paragraphen 2, 4, Litera a und 64 des Behörden-Überleitungsgesetzes). Da die in der Rechtsvorschrift vorgesehene Mitteilung den Zweck hat, der Behörde die Ausübung des Aneignungsrechtes zugunsten des Reiches (nunmehr: des Bundes) zu ermöglichen, wird im Ergebnis wohl eine Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Staatsamtes (nunmehr: Bundesministeriums) anzunehmen sein. Sachlich zuständig für die Vornahme des Geschäftes dürfte diesfalls das Bundesministerium für Finanzen sein vergleiche Anlage 2 zu Paragraph 2, des Bundesministeriengesetzes 1986, Bundesgesetzblatt Nr. 76, wonach in die Zuständigkeit dieses Bundesministeriums ua. die „Angelegenheiten des Bundesvermögens“, darunter die „Erfassung, Sicherung, Verwaltung und Verwertung von dem Bund verfallenen oder heimgefallenen oder herrenlosen Vermögenswerten“, fallen).

Schlagworte

e-rk3
Allgemeine Verfügung (AV), Reichsjustizminister (RJM)

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2025

Gesetzesnummer

10011247

Dokumentnummer

NOR11011512

alte Dokumentnummer

N9194116379R

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/dj/1941/525/P0/NOR11011512