Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Norwegen)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 112/1950Bundesgesetzblatt Nr. 112 aus 1950,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
15.01.1950
Unterzeichnungsdatum
02.12.1949
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
(Übersetzung)
Luftverkehrsabkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der norwegischen Regierung.
StF: BGBl. Nr. 112/1950
Ratifikationstext
Das vorstehende Regierungsübereinkommen wurde durch Notenwechsel vom 13. Jänner 1950 gemäß seinem Artikel XI mit Wirksamkeit vom 15. Jänner 1950 in Kraft gesetzt.Das vorstehende Regierungsübereinkommen wurde durch Notenwechsel vom 13. Jänner 1950 gemäß seinem Artikel römisch elf mit Wirksamkeit vom 15. Jänner 1950 in Kraft gesetzt.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierungen von Österreich und Norwegen, von dem Wunsche geleitet, den zivilen Luftverkehr zwischen Österreich und Norwegen zu fördern, schließen hiemit das folgende Abkommen über den regelmäßigen Luftlinienverkehr zwischen ihren beiderseitigen Gebieten, der nachstehenden Bestimmungen unterliegen soll:
Zuletzt aktualisiert am
09.07.2019
Dokumentnummer
NOR11011531
alte Dokumentnummer
N9195014119T