Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Konvention der Meteorologischen Weltorganisation
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 64/1958Bundesgesetzblatt Nr. 64 aus 1958,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 11Artikel 11
Text
Artikel 11
Beschlußfähigkeit
Zur Beschlußfähigkeit bei Kongreßsitzungen ist die Anwesenheit der Mehrheit der Mitglieder erforderlich. In Kongreßsitzungen, in denen Beschlüsse gefaßt werden, die die in Artikel 10 Abs. a) aufgezählten Punkte betreffen, ist eine Mehrheit von Mitgliedern, die Staaten sind, zur Beschlußfähigkeit erforderlich.
Dokumentnummer
NOR12146322
alte Dokumentnummer
N9195841785L