Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Konvention der Meteorologischen Weltorganisation
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 64/1958Bundesgesetzblatt Nr. 64 aus 1958,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 33Artikel 33
Text
Artikel 33
Nach Maßgabe der Bestimmungen des Artikels 3 der vorliegenden Konvention wird der Beitritt durch Hinterlegung einer Beitrittsurkunde bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vollzogen. Der Beitritt wird mit dem Tage wirksam, an dem die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika die Beitrittsurkunde in Empfang nimmt. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika setzt jeden Signatarstaat und jeden beitretenden Staat von dem Datum der Hinterlegung in Kenntnis.
Dokumentnummer
NOR12146343
alte Dokumentnummer
N9195841807L