Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Ungarn)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 76/1960Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1960,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 15Artikel 15
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel XV.Artikel römisch fünfzehn.
Beseitigung von Meinungsverschiedenheiten.
Wenn sich zwischen den Vertragschließenden Teilen bei der Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens oder seiner Anhänge Meinungsverschiedenheiten ergeben, so werden die Vertragschließenden Teile versuchen, diese im Weg unmittelbarer Aussprachen zwischen ihren Luftfahrtbehörden zu schlichten. Sollten solche Aussprachen nicht zum Erfolg führen, so ist die Meinungsverschiedenheit auf diplomatischem Weg zu beseitigen.
Zuletzt aktualisiert am
20.08.2019
Dokumentnummer
NOR12146725
Alte Dokumentnummer
N9196041935L