Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Schiffahrt auf der Donau
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 40/1960Bundesgesetzblatt Nr. 40 aus 1960,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
99/06 See- und Binnenschifffahrt
Text
Annex IAnnex römisch eins
Von der Zulassung Österreichs zur Donaukommission.
1.Ziffer eins Ein Vertreter Österreichs wird zur Donaukommission nach der Regelung der Frage des Vertrages mit Österreich zugelassen werden.
2.Ziffer 2 Dieser Annex tritt gleichzeitig mit der Konvention über die Regelung der Schiffahrt auf der Donau in Kraft und bildet einen integrierenden Bestandteil derselben.
Zuletzt aktualisiert am
12.11.2019
Dokumentnummer
NOR40003765