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Anl. 1

Fassungen
ab 02.07.1961 — BGBl. Nr. 138/1961 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute02.07.1961 BGBl. Nr. 138/1961 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 138 aus 1961,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

02.07.1961BGBl. Nr. 138/1961

Außerkrafttretensdatum

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Text

(Übersetzung.)
UNTERZEICHNUNGSPROTOKOLL

Bei der Unterzeichnung des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr haben sich die gehörig bevollmächtigten Unterzeichneten auf folgende Feststellung und Erklärung geeinigt:

Ziffer eins Dieses Übereinkommen gilt nicht für Beförderungen zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland einerseits und der Republik Irland anderseits.

Ziffer 2 Zu Artikel 1 Absatz 4

Die Unterzeichneten verpflichten sich, über ein Übereinkommen über den Beförderungsvertrag für Umzugsgut und ein Übereinkommen über den Beförderungsvertrag für den kombinierten Verkehr zu verhandeln.

ZU URKUND DESSEN haben die hiezu gehörig bevollmächtigten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.

GESCHEHEN zu Genf, am neunzehnten Mai neunzehnhundertsechsundfünfzig in einer einzigen Urschrift in englischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2023

Gesetzesnummer

10011341

Dokumentnummer

NOR40051124