Norm Weitergelten von Verordnungen, die auf Grund des Straßenpolizeigesetzes erlassen wurden× ▾ ‹›Gliederung Weitergelten von Verordnungen, die auf Grund des Straßenpolizeigesetzes erlassen wurden Fassungen (Gesetz) ab 03.01.1961 — BGBl. Nr. 4/1961 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute03.01.1961 BGBl. Nr. 4/1961 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Anzahl Fassungen:0–12–34–67–1213+ § 1§ 2§ 3§ 4