Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen – gewerblicher planmäßiger Luftverkehr (Griechenland)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 224/1963Bundesgesetzblatt Nr. 224 aus 1963,
Typ
Vertrag – Griechenland
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 18Artikel 18
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel 18. Inkrafttreten
(1)Absatz eins,Das Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in Kraft.
(2)Absatz 2,Die Königlich Griechische Regierung wird die Österreichische Bundesregierung in angemessener Zeit von der Ratifikation des vorliegenden Abkommens durch das griechische Parlament verständigen und die Österreichische Bundesregierung wird das Abkommen von dem Zeitpunkt an als definitiv betrachten, an dem es diese Benachrichtigung erhalten hat.
Zu Urkund dessen haben die Unterfertigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß bevollmächtigt, das vorliegende Abkommen unterzeichnet.
Geschehen in doppelter Ausfertigung in englischer Sprache zu Wien, am 15. Jänner 1962.
Zuletzt aktualisiert am
23.08.2019
Dokumentnummer
NOR40004821