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Art. 18

Fassungen
ab 15.01.1962 — BGBl. Nr. 224/1963 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 18 heute15.01.1962 BGBl. Nr. 224/1963 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen – gewerblicher planmäßiger Luftverkehr (Griechenland)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 224 aus 1963,

Typ

Vertrag – Griechenland

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 18

Inkrafttretensdatum

15.01.1962BGBl. Nr. 224/1963

Außerkrafttretensdatum

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

Artikel 18. Inkrafttreten

  1. Absatz eins,Das Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in Kraft.
  2. Absatz 2,Die Königlich Griechische Regierung wird die Österreichische Bundesregierung in angemessener Zeit von der Ratifikation des vorliegenden Abkommens durch das griechische Parlament verständigen und die Österreichische Bundesregierung wird das Abkommen von dem Zeitpunkt an als definitiv betrachten, an dem es diese Benachrichtigung erhalten hat.

    Zu Urkund dessen haben die Unterfertigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß bevollmächtigt, das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

    Geschehen in doppelter Ausfertigung in englischer Sprache zu Wien, am 15. Jänner 1962.

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2019

Gesetzesnummer

10011363

Dokumentnummer

NOR40004821