Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Weltpostverein – Satzung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 350/1965 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 53/2008Bundesgesetzblatt Nr. 350 aus 1965, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 53 aus 2008,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 31Artikel 31
Index
99/07 Post- und Fernmeldewesen
Text
Artikel 31
Abänderung der Allgemeinen Verfahrensordnung, des Vertrages und der Abkommen
1.Ziffer eins In der Allgemeinen Verfahrensordnung, im Vertrag und in den Abkommen sind die Bedingungen festgelegt, die bei Annahme der jeweils einschlägigen Vorschläge eingehalten werden müssen.
2.Ziffer 2 Der Vertrag und die Abkommen treten gleichzeitig in Kraft und haben dieselbe Geltungsdauer. An dem vom Kongress für ihr Inkrafttreten festgesetzten Tag treten die entsprechenden Vertragswerke des vorangegangenen Kongresses außer Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
25.02.2020
Dokumentnummer
NOR40117515