Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Militärluftfahrt-Personalverordnung 1968
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 395/1968 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 401/2012Bundesgesetzblatt Nr. 395 aus 1968, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 401 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 18Paragraph 18
Index
92 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Militär-Flugbücher
§ 18.Paragraph 18,
(1)Absatz eins,Militärpiloten (§ 2 Z 16) und Militärflugschüler haben zum Nachweis ihrer praktischen Verwendung Militär-Flugbücher nach dem Muster des Anhanges II Teil A (Anm.: Anhang II nicht darstellbar) zu führen.Militärpiloten (Paragraph 2, Ziffer 16,) und Militärflugschüler haben zum Nachweis ihrer praktischen Verwendung Militär-Flugbücher nach dem Muster des Anhanges römisch zwei Teil A Anmerkung, Anhang römisch zwei nicht darstellbar) zu führen.
(2)Absatz 2,Militär-Flugbücher sind dem Vordruck des Musters des Anhanges II (Anm.: Anhang II nicht darstellbar) entsprechend auszufüllen. Die letzten fünf Seiten der Militär-Flugbücher sind als Leerseiten für sonstige Eintragungen (zum Beispiel: Eintragung der Dauer von Übungen am Instrumentenflugübungsgerät) zu verwenden.Militär-Flugbücher sind dem Vordruck des Musters des Anhanges römisch zwei Anmerkung, Anhang römisch zwei nicht darstellbar) entsprechend auszufüllen. Die letzten fünf Seiten der Militär-Flugbücher sind als Leerseiten für sonstige Eintragungen (zum Beispiel: Eintragung der Dauer von Übungen am Instrumentenflugübungsgerät) zu verwenden.
(3)Absatz 3,Der eingetragene Zeitpunkt der Abflüge und Landungen sowie die eingetragenen Flugzeiten müssen mit den auf den Flugplätzen geführten Abflug- und Landelisten übereinstimmen. Die Eintragungen sind nach mittlerer Greenwich-Zeit vorzunehmen.
(4)Absatz 4,Die Richtigkeit von Eintragungen in Militär-Flugbücher ist von der für die Einheit des Inhabers örtlich zuständigen Militärflugleitung zu bestätigen. Zeiten auf dem Instrumentenflugübungsgerät sind von dem für die Ausbildung auf diesem Gerät Verantwortlichen zu bestätigen.
Zuletzt aktualisiert am
06.12.2012
Dokumentnummer
NOR12147513
Alte Dokumentnummer
N9196842445L