Kurztitel
Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelungen Nr. 1 – 8, 19 und 20
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 176/1972Bundesgesetzblatt Nr. 176 aus 1972,
Text
Anhang 2
(Anm.: Anhang 2 und Bildtafeln als PDF dokumentiertAnmerkung, Anhang 2 und Bildtafeln als PDF dokumentiert
Z 10 lit b der Druckfehlerberichtigung (DFB), BGBl. Nr. 142/1973, lautet: „im Anhang 2 zur Regelung Nr. 5 hat auf Seite 1245 die Zahl „85“ in den Tabellen, Spalte b, jeweils richtig „8,5“ zu lauten;“ Diese Anweisung konnte nicht eingearbeitet werden.)Ziffer 10, Litera b, der Druckfehlerberichtigung (DFB), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1973,, lautet: „im Anhang 2 zur Regelung Nr. 5 hat auf Seite 1245 die Zahl „85“ in den Tabellen, Spalte b, jeweils richtig „8,5“ zu lauten;“ Diese Anweisung konnte nicht eingearbeitet werden.)