Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Internationaler Straßenverkehr (Russische Föderation)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 453/1973Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1973,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
09.03.1994
Unterzeichnungsdatum
03.07.1973
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über den internationalen Straßenverkehr
StF: BGBl. Nr. 453/1973
Sprachen
Deutsch, Russisch
Ratifikationstext
Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 27 am 1. Oktober 1973 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
In Anbetracht der günstigen Entwicklung der bilateralen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen und
geleitet von dem Wunsche, den Straßenverkehr zwischen beiden Staaten sowie im Transitweg durch ihre Gebiete weiter auszubauen,
haben die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken beschlossen, zum gegenseitigen Nutzen und Vorteil vorliegendes Abkommen abzuschließen:
Beachte
Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel (BGBl. Nr. 257/1994) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel Bundesgesetzblatt Nr. 257 aus 1994,) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Anmerkung
Erfassungsstichtag: 1.1.2003
Schlagworte
e-rk3
Handelsbeziehung
Zuletzt aktualisiert am
11.04.2019
Dokumentnummer
NOR11011708
alte Dokumentnummer
N9197310139D