Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Albanien über die internationale Güterbeförderung mit Lastkraftwagen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 463/1973Bundesgesetzblatt Nr. 463 aus 1973,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Text
Artikel 3
(1)Absatz eins,Die Genehmigung nach Art. 1 wird nur an solche Unternehmen ausgestellt, die nach den Vorschriften des Heimatstaates zur internationalen Güterbeförderung auf der Straße berechtigt sind.Die Genehmigung nach Artikel eins, wird nur an solche Unternehmen ausgestellt, die nach den Vorschriften des Heimatstaates zur internationalen Güterbeförderung auf der Straße berechtigt sind.
(2)Absatz 2,Die Genehmigung gilt ausschließlich für das Unternehmen selbst und ist nicht übertragbar.
Zuletzt aktualisiert am
12.04.2019
Dokumentnummer
NOR12148141
Alte Dokumentnummer
N9197342935L