Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Türkei)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 756/1974Bundesgesetzblatt Nr. 756 aus 1974,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 17Artikel 17
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
ARTIKEL 17
Inkrafttreten
Dieses Abkommen und sein Anhang treten nach Erfüllung der verfassungsmäßigen Erfordernisse durch jeden Vertragschließenden Teil am Tage des diplomatischen Notenwechsels in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die unterfertigten Bevollmächtigten, von ihren Regierungen hiezu gehörig ermächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen zu Wien, am 31. Oktober 1967 in zweifacher Ausfertigung in englischer Sprache.
Zuletzt aktualisiert am
28.08.2019
Dokumentnummer
NOR40055702