Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Straßengüterverkehr (Vereinigtes Königreich)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 43/1976Bundesgesetzblatt Nr. 43 aus 1976,
Typ
Vertrag – Vereinigtes Königreich
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 8Artikel 8
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Text
ARTIKEL 8
Beachtung von Rechtsvorschriften
Die in einem der Staaten befugten Unternehmer haben dafür zu sorgen, daß die für Transporte im Sinne dieser Vereinbarung verwendeten Fahrzeuge sich in einem solchen Zustand befinden und so verwendet werden, daß sie den in Kraft stehenden Rechtsvorschriften, insbesondere betreffend die Straßenverkehrssicherheit und das Kraftfahrrecht im anderen Staat, entsprechen.
Zuletzt aktualisiert am
18.04.2025
Dokumentnummer
NOR12148429
alte Dokumentnummer
N9197642055L