Rechtstracker.at

Bodensee-Schiffahrts-Ordnung (BSO)

Fassungen (Gesetz)
ab 22.04.2004 — BGBl. II Nr. 177/2004
Gliederung Fassung vom 30.04.2004 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
TEIL 1Allgemeine Vorschriften
  1. § 1Geltungsbereich
TEIL 2Verkehrsvorschriften
Abschnitt IALLGEMEINES
  1. § 101Schiffsführer
  2. § 102Pflichten der Schiffsmannschaft und sonstiger Personen an Bord
  3. § 103Allgemeine Sorgfaltspflicht
  4. § 104Verhalten unter besonderen Umständen
  5. § 105Belastung und Personenzahl
  6. § 106Urkunden
  7. § 107Schiffahrtshindernisse
  8. § 108Schutz der Schiffahrtszeichen
  9. § 109Gewässerverunreinigung
  10. § 110Schutz vor Lärm, Rauch, Abgas und Geruchsbelästigungen
  11. § 111Verhalten bei Schiffsunfällen, Hilfeleistung
  12. § 112Festgefahrene und gesunkene Fahrzeuge
  13. § 113Anordnungen in Einzelfällen
  14. § 114Anordnungen vorübergehender Art
  15. § 115Vorrangfahrzeuge
  16. § 116Überwachung
Abschnitt IIKENNZEICHEN DER FAHRZEUGE
  1. § 201Kennzeichen
  2. § 202Anbringung der Kennzeichen
Abschnitt IIISICHTZEICHEN DER FAHRZEUGE
  1. § 301Lichter
  2. § 302Flaggen und Bälle
  3. § 303Verbotene Lichter und Zeichen
  4. § 304Ersatzlichter
  5. § 305Lampen und Scheinwerfer
Bezeichnung während der Fahrt bei Nacht und unsichtigem Wetter
  1. § 306
  2. § 307
Nachtbezeichnung der Fahrzeuge und schwimmenden Anlagen beim
  1. § 308Stilliegen
  2. § 309Tagbezeichnung der Vorrangfahrzeuge während der Fahrt
  3. § 310Bezeichnung von Fischereifahrzeugen
  4. § 311Tagbezeichnung der Fahrzeuge und schwimmenden Anlagen, deren Verankerungen die Schiffahrt gefährden können
  5. § 312Zeigen des blauen Blinklichtes
  6. § 313Zeichen beim Tauchen
Abschnitt IVSCHALLZEICHEN
  1. § 401Allgemeines
  2. § 402Schallzeichen der Fahrzeuge
  3. § 403Schallzeichen von Häfen und Landestellen
  4. § 404Verbotene Schallzeichen
Abschnitt VSCHIFFAHRTSZEICHEN
  1. § 501Allgemeines
  2. § 502Bezeichnung von Hafeneinfahrten, Landestellen und ortsfesten Anlagen
Abschnitt VIFAHRREGELN
  1. § 601Allgemeine Verhaltensregeln
  2. § 602Fahrgeschwindigkeit
  3. § 603Verhalten gegenüber Fahrzeugen mit blauem Blinklicht
  4. § 604Grundsätze für das Begegnen und Überholen
  5. § 605Ausweichpflichtige Fahrzeuge
  6. § 606Verhalten gegenüber Vorrangfahrzeugen, Schleppverbänden, Fahrzeugen der Berufsfischer und Tauchern
  7. § 607Verhalten von Segelfahrzeugen untereinander
  8. § 608Verhalten beim Ausweichen
  9. § 609Besondere Vorschriften für das Überholen
  10. § 610Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen; Landestellen
  11. § 611Einschränkungen der Schiffahrt
  12. § 612Fahrt mit Radar
  13. § 613Fahrt bei unsichtigem Wetter, Starkwind und Sturm
  14. § 614Schallzeichen während der Fahrt bei unsichtigem Wetter
  15. § 615Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten
  16. § 616Fahrzeuge in Not
Abschnitt VIIREGELN FÜR DAS STILLIEGEN
  1. § 701Stilliegen
Abschnitt IXFAHRGASTSCHIFFAHRT
  1. § 901Schiffsverkehr an den Landestellen
  2. § 902Ein- und Aussteigen der Fahrgäste
  3. § 903Sicherheit und Ordnung an Bord und an den Landestellen
  4. § 904Schleppverbot
  5. § 905Höchstzulässige Anzahl der Fahrgäste
Abschnitt XBESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DEN RHEIN
  1. § 1001Geltungsbereich
  2. § 1002Ausgenommene Vorschriften
  3. § 1003Geschwindigkeitsbeschränkungen
  4. § 1004Begegnen und Überholen
  5. § 1005Durchfahrt unter Brücken
  6. § 1006Wartepflicht gegenüber Fahrgastschiffen
  7. § 1007Überqueren
  8. § 1008Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten
  9. § 1009Fahrt bei unsichtigem Wetter
  10. § 1010Nachtbezeichnung der schwimmenden Geräte, der Fahrzeuge bei der Arbeit und der festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeuge
  11. § 1011Tagbezeichnung der schwimmenden Geräte, der Fahrzeuge bei der Arbeit und der festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeuge
  12. § 1012Verbotenes Stilliegen
Abschnitt XIVERSCHIEDENES
  1. § 1101Einbringen und Bezeichnen von Fischereigeräten
  2. § 1102Fischen mit der Schleppangel
  3. § 1103Wasserflugzeuge
  4. § 1104Bade- und Tauchverbot
  5. § 1105Genehmigung von Veranstaltungen
  6. § 1106Genehmigung von Sondertransporten
TEIL 3Zulassungsvorschriften
Abschnitt XIIBERECHTIGUNG ZUM FÜHREN VON FAHRZEUGEN
  1. § 1201Patentpflicht
  2. § 1202Schifferpatent
  3. § 1203Allgemeine Voraussetzungen für das Schifferpatent
  4. § 1204Fahrzeiterfordernis für den Erwerb des Schifferpatents der Kategorien B und C
  5. § 1205Schiffsführerprüfung
  6. § 1206Inhalt des Schifferpatents
  7. § 1207Verlegung des Hauptwohnsitzes
  8. § 1208Entzug und Einschränkung des Schifferpatents
  9. § 1209Anerkennung anderer Schifferpatente
  10. § 1210Schifferpatent für den Rhein
Abschnitt XIIIBAU UND AUSRÜSTUNG VON FAHRZEUGEN
  1. § 1301Grundregel
  2. § 1302Schwimmfähigkeit
  3. § 1303Stabilität, Freibord und Einsenkungsmarken
  4. § 1304Manövrierfähigkeit
  5. § 1305Höchstzulässiges Betriebsgeräusch
  6. § 1306Schallgeräte
  7. § 1307Lenzeinrichtungen
  8. § 1308Steuerstand
  9. § 1309Radargeräte
  10. § 1310Gewässerschutz
  11. § 1311Motoren und Gemischschmierung
  12. § 1311aAbgasemissionen
  13. § 1311bAustausch von Motoren
  14. § 1312Abgasleitungen
  15. § 1313Kraftstoffbehälter
  16. § 1314Elektrische Anlagen und Flüssiggasanlagen
  17. § 1315Akkumulatoren
  18. § 1316Heiz-, Koch- und Kühleinrichtungen
Motoren in Fahrgastschiffen
  1. § 1317
  2. § 1318
  1. § 1319Mindestausrüstung der Fahrzeuge
  2. § 1320Rettungsmittel
Abschnitt XIVZULASSUNG UND UNTERSUCHUNG VON FAHRZEUGEN
  1. § 1401Zulassung
  2. § 1402Inhalt der Zulassungsurkunde
Untersuchung
  1. § 1403
  2. § 1404
  1. § 1405Maßnahmen bei Feststellung von Mängeln
  2. § 1406Entzug der Zulassung
  3. § 1407Änderung, Neuerteilung und Rückgabe der Zulassungsurkunde
  4. § 1408Probe- und Überstellungszulassung
Abschnitt XVBESATZUNG
  1. § 1501Besatzung
TEIL 4Schlußvorschriften
  1. § 1601Sonderrechte
  2. § 1603Übergangsvorschriften
Inkrafttreten
  1. § 1604
Anlagen
  1. Anl. 1
  2. Anl. 2
  3. Anl. 3
Übergangs- und Schlussbestimmungen aus Novellen
  1. Art. 2 (ÜR)Übergangsbestimmung — BGBl. Nr. 203/1996