Gliederung Fassung vom 01.04.2022 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
TEIL 1Allgemeine Vorschriften
- § 1Geltungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
TEIL 2Verkehrsvorschriften
Abschnitt IALLGEMEINES
- § 101Schiffsführer
- § 102Pflichten der Schiffsmannschaft und sonstiger Personen an Bord
- § 103Allgemeine Sorgfaltspflicht
- § 104Verhalten unter besonderen Umständen
- § 105Belastung und Personenzahl
- § 106Urkunden
- § 107Schiffahrtshindernisse
- § 108Schutz der Schiffahrtszeichen
- § 109Gewässerverunreinigung
- § 110Schutz vor Lärm, Rauch, Abgas und Geruchsbelästigungen
- § 111Verhalten bei Schiffsunfällen, Hilfeleistung
- § 112Festgefahrene und gesunkene Fahrzeuge
- § 113Anordnungen in Einzelfällen
- § 114Anordnungen vorübergehender Art
- § 115Vorrangfahrzeuge
- § 116Überwachung
Abschnitt IIKENNZEICHEN DER FAHRZEUGE
- § 201Kennzeichen
- § 202Anbringung der Kennzeichen
Abschnitt IIISICHTZEICHEN DER FAHRZEUGE
- § 301Lichter
- § 302Flaggen und Bälle
- § 303Verbotene Lichter und Zeichen
- § 304Ersatz und Umrüstung bestehender Lichter
- § 305Lampen und Scheinwerfer
- § 306Bezeichnung während der Fahrt bei Nacht oder bei unsichtigem Wetter
- § 307Zusätzliche Bezeichnung der Vorrangfahrzeuge während der Fahrt bei Nacht oder bei unsichtigem Wetter
- § 308Bezeichnung der Fahrzeuge und schwimmenden Anlagen beim Stilliegen bei Nacht oder bei unsichtigem Wetter
- § 309Tagbezeichnung der Vorrangfahrzeuge während der Fahrt
- § 310Bezeichnung von Fischereifahrzeugen
- § 311Tagbezeichnung der Fahrzeuge und schwimmenden Anlagen, deren Verankerungen die Schiffahrt gefährden können
- § 312Zeigen des blauen Blinklichtes
- § 313Zeichen beim Tauchen
Abschnitt IVSchallzeichen und Sprechfunk
- § 401Allgemeines
- § 402Schallzeichen der Fahrzeuge
- § 403Schallzeichen von Häfen und Landestellen
- § 404Verbotene Schallzeichen
- § 405Sprechfunk
Abschnitt VSCHIFFAHRTSZEICHEN
- § 501Allgemeines
- § 502Bezeichnung von Hafeneinfahrten, Landestellen und ortsfesten Anlagen
Abschnitt VIFAHRREGELN
- § 601Allgemeine Verhaltensregeln
- § 602Fahrgeschwindigkeit
- § 603Verhalten gegenüber Fahrzeugen mit blauem Blinklicht
- § 604Grundsätze für das Begegnen und Überholen
- § 605Ausweichpflichtige Fahrzeuge
- § 606Verhalten gegenüber Vorrangfahrzeugen, Schleppverbänden, Fahrzeugen der Berufsfischer und Tauchern
- § 607Verhalten von Segelfahrzeugen untereinander
- § 608Verhalten beim Ausweichen
- § 609Besondere Vorschriften für das Überholen
- § 610Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen; Landestellen
- § 611Einschränkungen der Schiffahrt
- § 612Radarfahrt
- § 613Fahrt bei unsichtigem Wetter, Starkwind und Sturm
- § 614Schallzeichen während der Fahrt bei unsichtigem Wetter
- § 615Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten
- § 616Fahrzeuge in Not
Abschnitt VIIREGELN FÜR DAS STILLIEGEN
- § 701Stilliegen
Abschnitt VIIIWASSERGEFÄHRDENDE STOFFE UND GEFÄHRLICHE GÜTER
- § 801Grundsätzliches Beförderungsverbot
- § 802Ausnahmen für die Beförderung von gefährlichen Gütern, die zugleich als wassergefährdende Stoffe zu behandeln sind
- § 803Ausnahmen für die Beförderung von gefährlichen Gütern, die nicht als wassergefährdende Stoffe zu behandeln sind
Abschnitt IXFAHRGASTSCHIFFAHRT
- § 901Schiffsverkehr an den Landestellen
- § 902Ein- und Aussteigen der Fahrgäste
- § 903Sicherheit und Ordnung an Bord und an den Landestellen
- § 904Schleppverbot
- § 905Höchstzulässige Anzahl der Fahrgäste
Abschnitt XBESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DEN RHEIN
- § 1001Geltungsbereich
- § 1002Ausgenommene Vorschriften
- § 1003Geschwindigkeitsbeschränkungen
- § 1004Begegnen und Überholen
- § 1005Durchfahrt unter Brücken
- § 1006Wartepflicht gegenüber Fahrgastschiffen
- § 1007Überqueren
- § 1008Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten
- § 1009Fahrt bei unsichtigem Wetter
- § 1010Nachtbezeichnung der schwimmenden Geräte, der Fahrzeuge bei der Arbeit und der festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeuge
- § 1011Tagbezeichnung der schwimmenden Geräte, der Fahrzeuge bei der Arbeit und der festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeuge
- § 1012Verbotenes Stilliegen
Abschnitt XIVERSCHIEDENES
- § 1101Einbringen und Bezeichnen von Fischereigeräten
- § 1102Fischen mit der Schleppangel
- § 1103Wasserflugzeuge
- § 1104Bade-, Tauch- und Brückenspringverbot
- § 1105Genehmigung von Veranstaltungen
- § 1106Genehmigung von Sondertransporten
TEIL 3Zulassungsvorschriften
Abschnitt XIIBERECHTIGUNG ZUM FÜHREN VON FAHRZEUGEN
- § 1201Patentpflicht
- § 1202Schifferpatent
- § 1203Allgemeine Voraussetzungen für das Schifferpatent
- § 1204Fahrzeiterfordernis für den Erwerb des Schifferpatents der Kategorien B und C
- § 1205Schiffsführerprüfung
- § 1206Inhalt des Schifferpatents
- § 1207Verlegung des Hauptwohnsitzes
- § 1208Entzug und Einschränkung des Schifferpatents
- § 1209Anerkennung anderer Schifferpatente
- § 1210Schifferpatent für den Rhein
Abschnitt XIIIBAU UND AUSRÜSTUNG VON FAHRZEUGEN
- § 1301Grundregel
- § 1302Schwimmfähigkeit
- § 1303Stabilität, Freibord und Einsenkungsmarken
- § 1304Manövrierfähigkeit
- § 1305Höchstzulässiges Betriebsgeräusch
- § 1306Schallgeräte
- § 1307Lenzeinrichtungen
- § 1308Steuerstand
- § 1309Radargeräte
- § 1310Gewässerschutz
- § 1311Motoren und Gemischschmierung
- § 1311aAbgasemissionen
- § 1311bAustausch von Motoren
- § 1311cWartung von Motoren
- § 1311dBegrenzung des Partikelausstoßes von Dieselmotoren
- § 1312Abgasleitungen
- § 1313Kraftstoffbehälter
- § 1314Elektrische Anlagen und Flüssiggasanlagen
- § 1315Akkumulatoren
- § 1316Heiz-, Koch- und Kühleinrichtungen
- § 1317Motoren in Fahrgastschiffen
- § 1318Zulässige Maschinenleistung von Vergnügungsfahrzeugen
- § 1319Mindestausrüstung der Fahrzeuge
- § 1320Rettungsmittel
- § 1321Funkanlagen
Abschnitt XIVZULASSUNG UND UNTERSUCHUNG VON FAHRZEUGEN
- § 1401Zulassung
- § 1402Inhalt der Zulassungsurkunde
- § 1403Untersuchung
- § 1404Nachuntersuchung, Sonderuntersuchung, Untersuchung von Amts wegen
- § 1405Maßnahmen bei Feststellung von Mängeln
- § 1406Entzug der Zulassung
- § 1407Änderung, Neuerteilung und Rückgabe der Zulassungsurkunde
- § 1408Probe- und Überstellungszulassung
Abschnitt XVBESATZUNG
- § 1501Besatzung
TEIL 4Schlußvorschriften
- § 1601Sonderrechte
- § 1602Ausnahmen
- § 1603Übergangsvorschriften
Inkrafttreten
- § 1604
Anlagen
- Anl. 1
- Anl. 2
- Anl. 3ABGASVORSCHRIFTEN | INHALTSVERZEICHNIS
Übergangs- und Schlussbestimmungen aus Novellen
- Art. 2 (ÜR)Übergangsbestimmung — BGBl. Nr. 203/1996