Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Schulwegsicherungs-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 677/1976 aufgehoben durch BGBl. Nr. 790/1994Bundesgesetzblatt Nr. 677 aus 1976, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 790 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
Zeichengebung
§ 3.Paragraph 3,
Die Aufforderung zum Anhalten ist von der Fahrbahn aus, und zwar bei der Ausführung nach Abs. 1 lit. a durch leichtes Schrägstellen des Signalstabes, bei der Ausführung nach Abs. 1 lit. b durch Hochheben des Signalstabes mit schräg nach oben zeigender Scheibe zu geben. In beiden Fällen muß die Scheibe jeweils etwa senkrecht zur Fahrtrichtung der sich nähernden Fahrzeuge zeigen. Die Aufforderung zum Anhalten ist von der Fahrbahn aus, und zwar bei der Ausführung nach Absatz eins, Litera a, durch leichtes Schrägstellen des Signalstabes, bei der Ausführung nach Absatz eins, Litera b, durch Hochheben des Signalstabes mit schräg nach oben zeigender Scheibe zu geben. In beiden Fällen muß die Scheibe jeweils etwa senkrecht zur Fahrtrichtung der sich nähernden Fahrzeuge zeigen.
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2013
Dokumentnummer
NOR12148417
Alte Dokumentnummer
N9197619355R