Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Jordanien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 375/1977Bundesgesetzblatt Nr. 375 aus 1977,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 18Artikel 18
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel 18
Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt sechzig (60) Tage nach dem Tage nach dem Austausch diplomatischer Noten, in welchen festgestellt wird, daß die von der nationalen Gesetzgebung jedes Vertragschließenden Teiles geforderten Formalitäten erfüllt wurden, in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die Unterfertigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß ermächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen in zweifacher Urschrift in Wien am 16. Juni 1976.
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2019
Dokumentnummer
NOR40005744