Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Singapur)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 504/1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 308/1985Bundesgesetzblatt Nr. 504 aus 1978, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 308 aus 1985,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
ANHANG
Flugstreckenplan I
Vom namhaft gemachten Fluglinienunternehmen der Österreichischen Bundesregierung zu betreibende Flugstrecke:
Ausgangspunkte: | Zwischenpunkte: | Punkte in Singapur: | Punkte darüber hinaus: |
Wien | 3 Punkte im Nahen Osten 5 Punkte in Asien | Singapur | 3 Punkte |
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Flugstreckenplan IIFlugstreckenplan römisch zwei
Vom namhaft gemachten Fluglinienunternehmen von Singapur zu betreibende Flugstrecke:
Ausgangspunkte: | Zwischenpunkte: | Punkte in Österreich: | Punkte darüber hinaus: |
Singapur | 4 Punkte in Asien 2 Punkte im Nahen Osten | Wien | 2 Punkte in Europa 3 Punkte in in Nordamerika |
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Anmerkungen: | Dem jeweils namhaft gemachten Fluglinienunternehmen steht es frei, einen oder mehrere der Punkte auf den in den Flugstreckenplänen I und II des Anhanges festgelegten Flugstrecken bei einem oder allen Flügen auszulassen, vorausgesetzt, daß diese Flüge im Hoheitsgebiet des Vertragschließenden Teiles, der das Fluglinienunternehmen namhaft gemacht hat, ihren Ausgang nehmen.Dem jeweils namhaft gemachten Fluglinienunternehmen steht es frei, einen oder mehrere der Punkte auf den in den Flugstreckenplänen römisch eins und römisch zwei des Anhanges festgelegten Flugstrecken bei einem oder allen Flügen auszulassen, vorausgesetzt, daß diese Flüge im Hoheitsgebiet des Vertragschließenden Teiles, der das Fluglinienunternehmen namhaft gemacht hat, ihren Ausgang nehmen.
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| Das namhaft gemachte Fluglinienunternehmen jedes Vertragschließenden Teiles hat das Recht, seine Fluglinien im Hoheitsgebiet des anderen Vertragschließenden Teiles zu beenden.
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Zuletzt aktualisiert am
04.09.2019
Dokumentnummer
NOR12148527
Alte Dokumentnummer
N9197843323L