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Art. 2

Fassungen
ab 01.08.1979 — BGBl. Nr. 307/1979 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 2 heute01.08.1979 BGBl. Nr. 307/1979 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Grenzübergang der Eisenbahnen (Ungarn)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1979,

Typ

Vertrag - Ungarn

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

01.08.1979BGBl. Nr. 307/1979

Außerkrafttretensdatum

Index

99/05 Eisenbahnen

Text

Artikel 2

Begriffsbestimmungen

Im Sinn des Abkommens bezeichnen die Begriffe

  1. Ziffer eins
    „Gebietsstaat“ den Vertragsstaat, auf dessen Gebiet der Anschluß- und Übergangsdienst der Eisenbahnen stattfindet;
  2. Ziffer 2
    „Nachbarstaat“ den anderen Vertragsstaat;
  3. Ziffer 3
    „Eisenbahn“ die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB), die Ungarischen Staatsbahnen (MAV) und die Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn (ROeEE), welche einen österreichischen und einen ungarischen Betriebsteil umfaßt;
  4. Ziffer 4
    „anschlußgebende Eisenbahn“ die Eisenbahn des Gebietsstaates;
  5. Ziffer 5
    „anschlußnehmende Eisenbahn“ die Eisenbahn des Nachbarstaates;
  6. Ziffer 6
    „Anschlußgrenzstrecke“ die Eisenbahnstrecke zwischen der Staatsgrenze und dem Übergangsbahnhof;
  7. Ziffer 7
    „Anschluß- und Übergangsdienst“ den zur Durchführung des Grenzüberganges erforderlichen Betriebs- und Verkehrsdienst der Eisenbahnen;
  8. Ziffer 8
    „Übergangsbahnhof“ den Bahnhof, in dem der Anschluß- bzw. Übergangsdienst der Eisenbahnen durchgeführt wird;
  9. Ziffer 9
    „Grenzbahnhof“ den der Staatsgrenze nächstgelegenen besetzten Bahnhof im Nachbarstaat;
  10. Ziffer 10
    „Dienststellen“ die Stellen der Eisenbahnen in den Übergangsbahnhöfen;
  11. Ziffer 11
    „Eisenbahnbedienstete“ die Personen, die bei den Eisenbahnen im Rahmen des Anschluß- und Übergangsdienstes ihren Dienst ausüben.

Schlagworte

Anschlußdienst, Betriebsdienst

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2017

Gesetzesnummer

10011516

Dokumentnummer

NOR12148699

alte Dokumentnummer

N9197943391L