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Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelung Nr. 38

Kundmachung
BGBl. Nr. 411/1980 · 19.09.1980
KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz
BGBl. Nr. 411/1980 19.09.1980 411. Verordnung: Kundmachung der Regelung Nr. 38 gemäß dem Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung Stammfassung
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