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Art. 1

Fassungen
ab 24.10.1981 — BGBl. Nr. 451/1981 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute24.10.1981 BGBl. Nr. 451/1981 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Finnland über den grenzüberschreitenden Straßenverkehr für Personen und Güter

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 451 aus 1981,

Typ

Vertrag – Finnland

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

24.10.1981BGBl. Nr. 451/1981

Außerkrafttretensdatum

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Text

Artikel 1

Ziffer eins Dieses Abkommen regelt den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Straße zwischen den Gebieten der beiden Vertragsparteien sowie im Transit durch ihre Gebiete.

Ziffer 2 Das Abkommen bezieht sich auf die Beförderung von Personen und Gütern mit Omnibussen beziehungsweise Lastkraftwagen, Fahrzeugkombinationen oder Anhängern durch Unternehmen, die nach ihrem Heimatrecht zur Durchführung der in diesem Abkommen vorgesehenen Art der Beförderung berechtigt sind.

Schlagworte





Personenverkehr

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2019

Gesetzesnummer

10011531

Dokumentnummer

NOR12148899

alte Dokumentnummer

N9198143505L