Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Portugal)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 28/1981Bundesgesetzblatt Nr. 28 aus 1981,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 19Artikel 19
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel 19
Inkrafttreten
1.Ziffer eins Dieses Abkommen bedarf der Genehmigung gemäß den jeweiligen verfassungsmäßigen Bestimmungen der Vertragschließenden Teile.
2.Ziffer 2 Das Abkommen tritt zu jenem Zeitpunkt in Kraft, an dem die beiden Vertragschließenden Teile einander von der Erfüllung ihrer jeweiligen verfassungsmäßigen Formalitäten in Kenntnis gesetzt haben.
Geschehen in zweifacher Ausfertigung zu Wien, am 20. Juni 1980, in englischer Sprache.
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2019
Dokumentnummer
NOR12149169
alte Dokumentnummer
N9198158724J