Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 291/1982Bundesgesetzblatt Nr. 291 aus 1982,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 17Artikel 17
Index
99/01 Straßenverkehr
Text
ARTIKEL 17
Straßenbezeichnungstafeln
Die Zeichen, die die Straßen mit Zahlen, Buchstaben oder einer Kombination von Zahlen und Buchstaben oder mit einem Namen bezeichnen, enthalten diese Angaben in einem Rechteck oder in einem wappenförmigen Rahmen. Die Vertragsparteien, die ein System der Straßenklassifizierung haben, können jedoch das Rechteck durch ein Klassifizierungssymbol ersetzen.
Zuletzt aktualisiert am
31.03.2016
Dokumentnummer
NOR40063163