Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
ab 04.07.1982 — BGBl. Nr. 442/1982 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute04.07.1982 BGBl. Nr. 442/1982 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen – gewerbsmäßiger Linienflugverkehr (Zypern)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 442 aus 1982,

Typ

Vertrag – Zypern

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

04.07.1982BGBl. Nr. 442/1982

Außerkrafttretensdatum

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

ANHANG

römisch eins.

Vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 4 des Abkommens wird das Recht zum Betrieb der folgenden Fluglinien in beiden Richtungen gewährt -

  1. Litera a
    dem von der Österreichischen Bundesregierung namhaft gemachten Fluglinienunternehmen:
    Punkte in Österreich – Punkte in Zypern;
  2. Litera b
    dem von der Regierung der Republik Zypern namhaft gemachten Fluglinienunternehmen:
    Punkte in Zypern – Punkte in Österreich.

römisch zwei.

Zwischenpunkte und Punkte darüber hinaus dürfen von dem namhaft gemachten Fluglinienunternehmen jeder der Vertragschließenden Parteien ohne die Ausübung der Luftverkehrsrechte der Fünften Freiheit angeflogen werden.

römisch drei.

Der Betrieb von Fluglinien unter Ausübung der Luftverkehrsrechte der Fünften Freiheit durch die namhaft gemachten Fluglinienunternehmen der Vertragschließenden Parteien zu Punkten über ihre jeweiligen Hoheitsgebiete hinaus wird von den Luftfahrtbehörden der beiden Vertragschließenden Parteien festgelegt und vereinbart werden.

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2019

Gesetzesnummer

10011546

Dokumentnummer

NOR40006871