Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen – gewerbsmäßiger Linienflugverkehr (Zypern)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 442/1982Bundesgesetzblatt Nr. 442 aus 1982,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 19Artikel 19
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel 19
1.Ziffer eins Dieses Abkommen tritt sechzig (60) Tage nachdem die Vertragschließenden Parteien einander den Abschluß ihrer jeweiligen verfassungsrechtlichen Formalitäten notifiziert haben in Kraft.
2.Ziffer 2 Zu Urkund dessen haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig bevollmächtigten Unterfertigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.
Geschehen in doppelter Ausfertigung in Nicosia am 7. Juli 1981 in englischer Sprache.
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2019
Dokumentnummer
NOR40006870