Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen – gewerbsmäßiger Linienflugverkehr (Zypern)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 442/1982Bundesgesetzblatt Nr. 442 aus 1982,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 9Artikel 9
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel 9
Fluggäste, die sich auf der Durchreise durch das Hoheitsgebiet einer der Vertragschließenden Parteien befinden, unterliegen nur einer sehr vereinfachten Kontrolle. Gepäck und Frachtgut im direkten Transitverkehr ist von Zollabgaben und anderen ähnlichen Steuern befreit.
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2019
Dokumentnummer
NOR40006860