Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Eisenbahndurchgangsverkehr durch Sopron (Ergänzung)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 198/1982Bundesgesetzblatt Nr. 198 aus 1982,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Text
Artikel 2
(1)Absatz eins,Im Eisenbahndurchgangsverkehr auf den Strecken zwischen der Staatsgrenze bei Baumgarten/Sopron, Loipersbach-Schattendorf/Agfalva und Deutschkreuz/Magyarfalva sind die für die sichere und reibungslose Verkehrsabwicklung erforderlichen Mitteilungen in deutscher Sprache zu geben.
(2)Absatz 2,Im Eisenbahndurchgangsverkehr auf dem Streckenabschnitt Staatsgrenze bei Pamhagen/Fertöujlak-Sopron sind die für die sichere und reibungslose Verkehrsabwicklung erforderlichen Mitteilungen in ungarischer Sprache zu geben.
(3)Absatz 3,Im Eisenbahndurchgangsverkehr auf dem im Absatz 2 genannten Streckenabschnitt muß mindestens ein Bediensteter der Zugmannschaft die deutsche und die ungarische Sprache in dem für die im Absatz 2 genannten Mitteilungen erforderlichen Ausmaß beherrschen.
Zuletzt aktualisiert am
05.11.2019
Dokumentnummer
NOR40004055