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Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelung Nr. 54

Kundmachung
BGBl. Nr. 457/1983 · 14.09.1983
KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz
BGBl. Nr. 457/1983 14.09.1983 457. Verordnung: Kundmachung der Regelung Nr. 54 gemäß dem Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung Stammfassung
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