Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (ASOR)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 17/1987Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1987,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 21Artikel 21
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Text
Artikel 21
Dieses Übereinkommen ist in einer Urschrift in französischer Sprache abgefaßt, wobei dieser Wortlaut verbindlich ist; es wird im Archiv des Sekretariats der CEMT hinterlegt; dieses übermittelt jeder Vertragspartei eine beglaubigte Abschrift dieses Übereinkommens.
ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten Bevollmächtigten ihre Unterschriften unter dieses Übereinkommen gesetzt.
GESCHEHEN zu Dublin, am 26. Mai 1982
Zuletzt aktualisiert am
17.03.2023
Dokumentnummer
NOR12150921
Alte Dokumentnummer
N9198715802L