Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Gambia)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 179/1987Bundesgesetzblatt Nr. 179 aus 1987,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 18Artikel 18
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel 18
Inkrafttreten
Dieses Abkommen und seine Anhänge treten am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem einander die beiden Vertragschließenden Parteien in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.
ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN in WIEN am 20. Jänner 1987 in zweifacher Ausfertigung in englischer Sprache.
Zuletzt aktualisiert am
06.09.2019
Dokumentnummer
NOR12150850
Alte Dokumentnummer
N9198711927L