Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 74 Sulmtal Straße im Bereich der Gemeinden Kaindorf an der Sulm und Tillmitsch× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 74 Sulmtal Straße im Bereich der Gemeinden Kaindorf an der Sulm und Tillmitsch Fassungen (Gesetz) ab 10.04.1987 — BGBl. Nr. 129/1987 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 10.04.198731.12.2018 BGBl. Nr. 129/1987 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 10.04.1987 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1