Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 100 Drautal Straße im Bereich der Gemeinde Anras× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 100 Drautal Straße im Bereich der Gemeinde Anras Fassungen (Gesetz) ab 26.06.1987 — BGBl. Nr. 246/1987 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 26.06.198731.12.2018 BGBl. Nr. 246/1987 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 26.06.1987 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1