Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 138 Pyhrnpaß Straße im Bereich der Gemeinde Schlierbach× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 138 Pyhrnpaß Straße im Bereich der Gemeinde Schlierbach Fassungen (Gesetz) ab 26.06.1987 — BGBl. Nr. 247/1987 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 26.06.198731.12.2018 BGBl. Nr. 247/1987 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 26.06.1987 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1