Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 193 Faschina Straße im Bereich der Gemeinde Damüls× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 193 Faschina Straße im Bereich der Gemeinde Damüls Fassungen (Gesetz) ab 14.11.1987 — BGBl. Nr. 532/1987 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 14.11.198731.12.2018 BGBl. Nr. 532/1987 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 14.11.1987 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1