Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 143 Hausruck Straße im Bereich der Gemeinde Zell am Pettenfirst× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 143 Hausruck Straße im Bereich der Gemeinde Zell am Pettenfirst Fassungen (Gesetz) ab 11.12.1987 — BGBl. Nr. 587/1987 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 11.12.198731.12.2018 BGBl. Nr. 587/1987 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 11.12.1987 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1