Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 1 Wiener Straße im Bereich der Marktgemeinde Marchtrenk× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 1 Wiener Straße im Bereich der Marktgemeinde Marchtrenk Fassungen (Gesetz) ab 24.12.1988 — BGBl. Nr. 712/1988 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 24.12.198831.12.2018 BGBl. Nr. 712/1988 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 24.12.1988 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1