Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 78 Obdacher Straße im Bereich der Stadtgemeinde Zeltweg× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 78 Obdacher Straße im Bereich der Stadtgemeinde Zeltweg Fassungen (Gesetz) ab 24.09.1988 — BGBl. Nr. 522/1988 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 24.09.198831.12.2018 BGBl. Nr. 522/1988 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 24.09.1988 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1