Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 19 Tullner Straße im Bereich der Marktgemeinde Sieghartskirchen× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 19 Tullner Straße im Bereich der Marktgemeinde Sieghartskirchen Fassungen (Gesetz) ab 22.06.1988 — BGBl. Nr. 296/1988 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 22.06.198831.12.2018 BGBl. Nr. 296/1988 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 22.06.1988 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1