Kurztitel
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 85 Rosental Straße im Bereich der Gemeinde St. Margareten im Rosental
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 205/1988 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 205 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenteil der B 92 Görtschitztal Straße von km 5,90 bis km 7,70 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 12. Dezember 1977, BGBl. Nr. 18, bestimmten - Abschnitt „Umfahrung Mühlen“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.Der Straßenteil der B 92 Görtschitztal Straße von km 5,90 bis km 7,70 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 12. Dezember 1977, Bundesgesetzblatt Nr. 18, bestimmten - Abschnitt „Umfahrung Mühlen“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der Verlauf des aufgelassenen Straßenabschnittes (gelb ausgewiesen) aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Mühlen aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B0-92-03 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.