Kurztitel
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 133 Theninger Straße im Bereich der Gemeinde Hörsching
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 73/1988 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 73 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenteil der B 133 Theninger Straße von km 0,00 (alt) bis km 3,52 (alt) wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen Teil des - mit Verordnung vom 18. März 1976, BGBl. Nr. 134, bestimmten - Abschnittes „Umfahrung Hörsching“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.Der Straßenteil der B 133 Theninger Straße von km 0,00 (alt) bis km 3,52 (alt) wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen Teil des - mit Verordnung vom 18. März 1976, Bundesgesetzblatt Nr. 134, bestimmten - Abschnittes „Umfahrung Hörsching“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der Verlauf des aufgelassenen Straßenabschnittes (gelb ausgewiesen) aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Hörsching aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2 500 zu ersehen.