Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 73 Kirchbacher Straße im Bereich der Gemeinde Ragnitz× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 73 Kirchbacher Straße im Bereich der Gemeinde Ragnitz Fassungen (Gesetz) ab 09.01.1988 — BGBl. Nr. 8/1988 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 09.01.198831.12.2018 BGBl. Nr. 8/1988 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 09.01.1988 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1