Rechtstracker.at

Art. 13

Fassungen
ab 27.08.1988 — BGBl. Nr. 435/1988 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 13 heute27.08.1988 BGBl. Nr. 435/1988 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Internationales Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 435 aus 1988,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 13

Inkrafttretensdatum

27.08.1988BGBl. Nr. 435/1988

Außerkrafttretensdatum

Index

99/06 See- und Binnenschifffahrt

Text

Artikel römisch dreizehn

Sprachen

Dieses Übereinkommen ist in einer Urschrift in chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache abgefaßt, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Amtliche Übersetzungen in arabischer, deutscher und italienischer Sprache werden angefertigt und mit der unterzeichneten Urschrift hinterlegt.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren Regierungen hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.

GESCHEHEN ZU LONDON am 1. November 1974.

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2023

Gesetzesnummer

10011801

Dokumentnummer

NOR12151313

Alte Dokumentnummer

N9198815836L

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1988/435/A13/NOR12151313