Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Internationales Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 435/1988Bundesgesetzblatt Nr. 435 aus 1988,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 13Artikel 13
Index
99/06 See- und Binnenschifffahrt
Text
Artikel XIIIArtikel römisch dreizehn
Sprachen
Dieses Übereinkommen ist in einer Urschrift in chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache abgefaßt, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Amtliche Übersetzungen in arabischer, deutscher und italienischer Sprache werden angefertigt und mit der unterzeichneten Urschrift hinterlegt.
ZU URKUND DESSEN haben die von ihren Regierungen hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.
GESCHEHEN ZU LONDON am 1. November 1974.
Zuletzt aktualisiert am
17.03.2023
Dokumentnummer
NOR12151313
Alte Dokumentnummer
N9198815836L