Kurztitel
ADR - Beförderung von Dicetyl-peroxydicarbonat
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 615/1988 aufgehoben durch BGBl. Nr. 199/1993Bundesgesetzblatt Nr. 615 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 199 aus 1993,
Text
Dicetyl-peroxydicarbonat in einer stabilen Suspension mit höchstens 42% Peroxyd (UN 2895) in Wasser darf als Stoff der Klasse 5.2, Gruppe E, im internationalen Straßengüterverkehr unter folgenden Bedingungen befördert werden:
1.1 Der Stoff muß wie folgt verpackt sein:
zusammengesetzte Verpackung bestehend aus einem Kunststoffkanister (25 Liter) in Hartpappenkartons 4 G
Maximales Bruttogewicht: 30 kg
Kombinationsverpackung 6HA1
Maximaler Inhalt der Gesamtverpackung: 220 Liter
Hartkunststoff IBC, 31 H1; Inhalt: 820 oder 1 000 Liter
Das IBC wird mit den folgenden Kennzeichnungen geliefert:
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(Anm.: Die folgende Kennzeichnung wurde aus technischen Gründen Anmerkung, Die folgende Kennzeichnung wurde aus technischen Gründen
adaptiert; bezüglich des Originaltextes wird auf die gedruckte Form
des BGBl verwiesen!) des Bundesgesetzblatt verwiesen!)
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u 31H1/Y/YR/S/SP-XXX/4000
n
„YR'' bezeichnet den Herstellungsmonat der Kunststoffbehälter
und die zwei letzten Ziffern das Herstellungsjahr, zB 0987.
1.2 Die Vorschriften der Rn. 10321 sind anzuwenden, wenn die Last 4 000 kg überschreitet.
1.3 Der Transport des Peroxyds erfolgt unter Temperaturkontrolle. Die Temperatur darf +25 Grad C nicht überschreiten.
1.4 Es dürfen nicht mehr als 10 000 kg der Suspension von Dicetyl-peroxydicarbonat in einer Transporteinheit befördert werden.
1.5 Die Bezeichnung im Beförderungspapier soll wie folgt lauten:
„Dicetyl-peroxydicarbonat (UN 2895), Klasse 5.2, ADR, Gruppe E''. Außerdem hat der Absender im Beförderungspapier zu vermerken: „Beförderung vereinbart nach Rn. 2010 des ADR''.
1.6 Den weiteren anwendbaren ADR-Bestimmungen für Stoffe der Klasse 5.2, Gruppe E, ist Folge zu leisten.
2. Diese Vereinbarung gilt bis auf Widerruf durch eine der Vertragsparteien im Verkehr zwischen dem Königreich Schweden und der Republik Österreich.
Karlstad, den 25. 03. 1988
Wien, den 21. 10. 1988
Anmerkung
Formeln nicht direkt darstellbar