Rechtstracker.at

§ 78 GGTFV 1988

Fassungen
28.03.1990 bis 04.06.1993
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 7828.03.199004.06.1993 § → § aufgehoben durch BGBl. Nr. 370/1993
§ 7812.02.198927.03.1990 BGBl. Nr. 449/1988 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gefahrgut-Tankfahrzeugverordnung 1988

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 449 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 370 aus 1993,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 78

Inkrafttretensdatum

28.03.1990

Außerkrafttretensdatum

04.06.1993aufgehoben durch BGBl. Nr. 370/1993

Abkürzung

GGTFV 1988

Index

90/03 Sonstiges Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht

Text

ABSCHNITT 6

Kennzeichnung und Bezettelung

Paragraph 78, (1) An den Tanks für die Beförderung von Fluorwasserstoff und Flußsäure der Rn. 2801 Ziffer 6 ADR sowie Brom der Rn. 2801 Ziffer 24 ADR sind außer den in Paragraph 28, vorgesehenen Angaben die höchste zulässige Masse der Füllung in kg und das Datum (Monat, Jahr) der letzten inneren Untersuchung des Tanks anzugeben.

  1. Absatz 2,Fahrzeuge mit Tanks, die Stoffe dieser Klasse enthalten oder enthalten haben (ungereinigte leere Tanks), müssen gemäß Paragraph 28, Absatz 3 und 4 mit Zetteln nach Muster 8 versehen sein.
  2. Absatz 3,Fahrzeuge mit Tanks, die Stoffe mit einem Flammpunkt bis 55 Grad C enthalten oder enthalten haben (ungereinigte leere Tanks), müssen gemäß Paragraph 28, Absatz 3 und 4 außerdem mit Zetteln nach Muster 3 versehen sein.
  3. Absatz 4,Fahrzeuge mit Tanks, die Oleum (rauchende Schwefelsäure) der Rn. 2801 Ziffer 1a) oder Stoffe der Rn. 2801 Ziffern 6, 7, 24, 26 oder 44 ADR enthalten oder enthalten haben (ungereinigte leere Tanks), müssen außerdem gemäß Paragraph 28, Absatz 3 und 4 mit Zetteln nach Muster 6.1 versehen sein.
  4. Absatz 5,Fahrzeuge mit Tanks, die Stoffe der Rn. 2801 Ziffer 62 ADR enthalten oder enthalten haben (ungereinigte leere Tanks), müssen gemäß Paragraph 28, Absatz 3 und 4 außerdem mit Zetteln nach Muster 5 versehen

Gesetzesnummer

10011808

Dokumentnummer

NOR12152543

Alte Dokumentnummer

N9199015080J