Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 93 Gurktal Straße im Bereich der Marktgemeinden Gurk und Weitensfeld-Flattnitz× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 93 Gurktal Straße im Bereich der Marktgemeinden Gurk und Weitensfeld-Flattnitz Fassungen (Gesetz) ab 09.08.1989 — BGBl. Nr. 399/1989 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 09.08.198931.12.2018 BGBl. Nr. 399/1989 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 09.08.1989 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1