Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Indien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 554/1989Bundesgesetzblatt Nr. 554 aus 1989,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 20Artikel 20
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel 20
Inkrafttreten
Der Anhang zu diesem Abkommen gilt als Bestandteil des Abkommens und alle Verweise auf das Abkommen schließen auch solche auf den Anhang ein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragsparteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2019
Dokumentnummer
NOR12151607
Alte Dokumentnummer
N9198911368L