Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Indien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 554/1989Bundesgesetzblatt Nr. 554 aus 1989,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel 5
Benutzungsentgelte
Die im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei für die Benutzung von Flughäfen und anderen Luftfahrteinrichtungen durch das Luftfahrzeug des namhaft gemachten Fluglinienunternehmens der anderen Vertragspartei auferlegten Benutzungsentgelte dürfen nicht höher sein als die Benutzungsentgelte, die von dem Luftfahrzeug einer inländischen Fluglinie entrichtet werden, die gleichartige internationale Fluglinien betreibt.
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2019
Dokumentnummer
NOR12151592
Alte Dokumentnummer
N9198911353L